Das COVID-19-Präventionskonzept der GenussKonzerte®

Als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie sind Veranstalter verpflichtet, durch ein betriebsspezifisches Risikomanagement die Besucherinnen und Besucher, Künstlerinnen und Künstler, Akteurinnen und Akteure und sonstige für die Durchführung von Veranstaltungen Mitwirkende bei der Umsetzung ihrer eigenen Verantwortlichkeiten durch geeignete Maß-nahmen zu unterstützen, um die allgemeinen Verhaltensregeln umsetzen zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das GenussKonzerte-Team eine spezifische Risikoanalyse durchgeführt. Als Ergebnis dieser Analyse werden folgende Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos vor Ort beim Veranstalter in Absprache mit unserem COVID-19 Beauftragten umgesetzt: 

 

Allgemeines

Die aktuellen Lockerungen (Stand 29. Mai 2020) führen zu einer Zunahme enger Personenkontakte; die Zunahme von Personenströmen erhöht die Zahl der betroffenen Personen, die Risikogruppen zuzuordnen sind. Daher ist es erfor-derlich, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Die Lockerungen verfolgen grundsätzlich den Grundgedanken der geteilten Verantwortlichkeiten, um das Über-tragungsrisiko zu minimieren. Die Maßnahmen geben dem Einzelnen, Publikum, Künstler und Servicepersonal keine absolute Sicherheit vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2, sollen aber dazu dienen, dass der Einzelne bei einem Besuch einer Veranstaltung keinem höheren Risiko ausgesetzt ist als bei sonstigem Kontakt mit Menschen im öffentlichen Raum. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen daher gewisse Anforderungen sowohl an Veranstalter als auch an das Publikum gestellt werden.

 

Besucherinnen und Besucher, Künstlerinnen und Künstler, Akteurinnen und Akteure sowie sonstige für die Durch-führung von Veranstaltungen Mitwirkende haben ein risikobewusstes Verhalten in Eigenverantwortung wahrzu-nehmen: Die wesentlichen Maßnahmen für die einzelnen Personen sind:

  • Abstandhalten (mindestens 1 Meter) und 
  • Einhaltung der Hygieneregeln als Selbstschutz
  • Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Leben als Fremdschutz 

Jeder Veranstalter von Veranstaltungen hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzu-setzen. Die GenussKonzerte® unterstützen Ihre Partner dabei mit dem vorliegenden Konzept[1]:

 

Zur Minimierung des Infektionsrisikos zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

 

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DIE COVID-19-Besucherregeln

 

1. Regelungen zur Steuerung der Besucherströme

  • Sollte es beim Einlass zu einer Schlangenbildung kommen, halten Sie bitte zu den Personen vor Ihnen einen Mindestabstand von 1m.
  • Folgen Sie bitte unbedingt den Anweisungen unserer Mitarbeitenden, die die Einhaltung des Mindestabstandes zum Schutz ALLER überwachen werden.
  • Beim Betreten des Veranstaltungsortes ist in geschlossenen Räumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Einer unserer Mitarbeitenden bringt Sie zu Ihrem Tisch bzw. Platz. Sowie Sie Ihren Platz eingenommen haben, können Sie den Mund-Nasen-Schutz ablegen.
  • Beim Betreten bzw. beim Verlassen des Veranstaltungsbereiches bzw. der Sanitäranlagen ist unbedingt darauf zu achten, dass IMMER der Mindestabstand (1m) eingehalten wird.

 

 2. Spezifische Hygienevorgaben

  • Beim Eingang zum Veranstaltungsbereich steht ein/e Mitarbeitende/r mit einer Handdesinfektion.
  • Im Bereich der Warteschlange steht der INFO-Ständer „A“, der mittels „Babyelefant“ an den „Ein-Meter-Sicher-heitsabstand“ erinnert.
  • Der INFO-Ständer „B“ visualisiert die richtige Desinfektion der Hände.
  • Der INFO-Ständer „C“ erinnert an die „Nies-Etikette“ (also in den Ellbogen und nicht in die Hände niesen) und dass man sich, nach jedem Niesen, die Hände waschen sollte.
  • Sollte die Veranstaltung im Inneren stattfinden, erinnert der INFO-Ständer „D“ daran, dass das wiederholte Lüften bzw. offene Fenster und Türen eine bewusste Anti-COVID-19-Massnahme ist.
  • Damit es zu keinen „Überkreuzungen“ kommt, ist
    • der Zugang mit einem Plakatständer zu versehen, der auf der einen Seite in großen Buchstaben das Wort „ZUGANG“ trägt und auf der Rückseite das Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ (Rot mit weißem Balken)
    • und der Ausgang mit einem Plakatständer mit der Aufschrift AUSGANG und auf der Rückseite das Verkehrsschild „Einfahrt verboten“ (Rot mit weißem Balken).

 

3. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

  • In diesem Fall wird die Kontaktdatenliste und der Sitzplan der zuständigen Gesundheitsbehörde übergeben.

 

4. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen

  • Öffnen Sie die Türen zum WC idealerweise mit dem Ellbogen oder halten Sie zwischen Türklinke und Hand ein Papiertaschentuch, das Sie nach dem Toilettengang und vor dem Händewaschen im Papierkorb entsorgen. 
  • Denken Sie bitte beim Händewaschen an die 30-Sekunden-Regel (zählen Sie langsam von 20 bis 70).
  • Türklinke beim Verlassen des WC-Bereiches mit dem Ellbogen niederdrücken.
  • Die WC-Kabinen werden nach der Benutzung durch eine/n Mitarbeitenden desinfiziert.

 

5. Erhebung von Kontaktdaten

Für den Fall, dass bei einem Besucher ein Infektionsfall auftreten sollte, benötigen wir für die Gesundheitsbehörden die Kontaktdaten des Publikums.

Ein Mitarbeiter wird von Tisch zu Tisch gehen, um Sie um Ihre Kontaktdaten zu bitten (zu diesem Zweck schenken wir Ihnen einen Kugelschreiber, den Sie als Erinnerung an den GenussKonzerte®-Abend behalten dürfen).

Wir bitten Sie um Ihren Vor- und Familiennamen, Ihre Telefonnummer und um Ihre E-Mail-Adresse, damit im Anlassfall die Gesundheitsbehörde Sie rasch erreichen kann. Somit können Sie und wir durch die Zurverfügungstellung der Kontaktdaten aller Anwesenden dieses Abends einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausbreitungsrisikos beitragen.

Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO im Sinne der dort erforderlichen Interessensabwägung gerechtfertigt, da der Gesundheitsschutz der Kontaktpersonen im Sinne einer raschen Erreichbarkeit den Eingriff, bei einer freiwillig besuchten Veranstaltung seine Kontaktdaten bekanntzugeben, überwiegt.

 

Diese Kontaktdaten-Liste wird vom Veranstalter für 28 Tage aufgehoben und anschließend geschreddert.

 

[1] Teile dieses Konzeptes können z.B. auf der Homepage oder Facebook-Seite des Veranstalters präsentiert werden bzw. im Vorfeld dem Publikum mittels Newsletter oder beim Eingang als Faltblatt überreicht werden.

 

 

Welche CORONA-Schutzmaßnahmen dürfen sich unsere Gäste erwarten?

 

Größtmögliche Prävention durch ein eigenes COVID-19-Sicherheitskonzept:

 

  • Jedes GenussKonzert® wird durch einen eigenen COVID-19-Beauftragten begleitet.
  • Vergrößerte Abstände zwischen den Tischen (bei Dinner & Musical) bzw. den Bankreihen (bei Konzerten)
  • Eigenes Frischluftkonzept
  • Jede/r Besucher*in erhält zu Beginn der Veranstaltung einen eigenen Sicherheitskonzept-Folder überreicht.
  • Zum Schutz der Besucher*innen werden eigene ´Kontaktkarten´ ausgeteilt, um im Anlassfall der Gesundheitsbehörde die relevanten Daten - Name, Mail, Telefonnummer und Wohnort – ohne Verzögerung zur Verfügung stellen zu können.
  • Die Kontaktkarten, die ausschließlich (!) zur Bereitstellung der Kontaktdaten für die Gesundheitsbehörde (sog. Contact Tracing) dienen, werden datenschutzkonform nach 28 Tagen vernichtet.

 

„Unser Anspruch ist es, dass das Publikum bei einem GenussKonzert® in der Regel sicherer ist, als bei einer herkömmlichen privaten Feier!“ so Aribert Wendzel, MSc, der COVID-19-Beauftragte der GenussKonzerte®.

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